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In Absprache mit Ihnen erstellen wir ein Konzept für ihre Veranstaltung, welches ihren Wünschen und Anforderungen nachkommt und eine bestmögliche und qualifizierte medizinische Versorgung ihrer Gäste sicherstellt.

Unser Personal

Unsere Helfer verfügen über eine organisationsinterne Ausbildung in erweiterter Erster Hilfe und sanitätsdienstlichen Maßnahmen, die zur Erstversorgung von Patienten bzw. zur Arztassistenz qualifizieren.

Rettungssanitäter und Rettungsassistenten haben die staatliche Prüfung nach der jeweils geltenden Landesprüfungsordnung und den Richtlinien des Bundes- Länderausschusses Rettungswesen vom 20.09.1977 bestanden.

Ausstattung für Sanitätsdienste

Mindeststandards für Sanitätswachdienste

Personelle Mindestbesetzung:

  • 2 Helfer (davon ein Sanitäter mit Fachdienstausbildung)

Materielle Grundausstattung:

  • Sanitätsausstattung mind. DIN 13155
  • Sauerstoff
  • AED (Frühdefi)
  • Kommunikationsmittel (Telefon oder Funk)

Einsatzwert

Sanitätsdienstliche Erstversorgung von veranstaltungsbezogenen Notfällen, notwendigenfalls Alarmierung des Rettungsdienstes und Patientenübergabe an den Rettungsdienst, sofern keine abschließende Versorgung vor Ort möglich ist.

Soweit wir Krankentransport- und / oder Rettungswagen zur Verfügung stellen, entsprechen diese mindestens der DIN 75080.

Die für die sanitätsdienstliche Versorgung erforderliche Grundausstattung führen unsere Helfer mit. Weiteren Ausstattungswünschen und Auflagen kommen wir, soweit möglich, gerne nach.